Ob eine Abrechnung mit der GKV infrage kommt, hängt bei einem Aufenthalt im Ausland zunächst von Ihrem Versicherungsstatus ab (bzw. dem Ihres Kindes).
Unter Umständen kommt das Kostenerstattungsverfahren für Sie in Frage. Dies sollten Sie für Ihre individuelle Situation bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Beim Kostenerstattungsverfahren gewährt die Krankenkasse eine Psychotherapie außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Sie treten uns als Privatpatient gegenüber und bekommen die Kosten von ihrer Kasse erstattet.
Bitte beachten: im Rahmen der GKV ist die Onlinepsychotherapie an einige Auflagen geknüpft. Hier ist zu Beginn einer Therapie der persönliche Kontakt von Therapeut:in und Patient:in zwingend erforderlich. Auch dieser Aspekt ist bei Vereinbarungen mit der Krankenkasse zu beachten.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen (abhängig vom abgeschlossenen Vertrag) die Kosten. Bitte machen Sie sich bei Ihrer Versicherung kundig.
Psychotherapeutische Leistungen sind beihilfefähig, sofern Sie von in Deutschland approbierten Therapeuten mit der Fachkunde in einem Richtlinienverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) durchgeführt werden.
Wenn Sie die Kosten vollständig selbst übernehmen, erfolgt die Abrechnung analog der für privat versicherte Personen. Gleiches gilt für die Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder andere Stellen.