Unter Schlafstörungen werden hier Einschlafstörung, Durchschlafstörung, Aufwachstörungen und Albträume in den ersten Lebensjahren eines Kindes angesehen. Da sich das Schlafmuster eines Kindes in den ersten Lebensmonaten- und jahren erst etablieren muss, sind auch hier die Übergänge zwischen von normaler Entwicklung und einer Störung fließend. Ein wichtiges Kriterium zur Definition einer Störung ist das Aufkommen von Folgeproblemen beim Kind und seinen Bezugspersonen. Die Wechselwirkung von Schlafproblemen, unter Umständen mit exzessivem Schreien, und der Belastung der Eltern können erheblich sein. Schlafstörungen können auch bei vielen anderen hier beschriebenen Störungen auftreten. Wenn das der Fall ist, sollte zunächst die Grundproblematik betrachtet werden.
Bei der Einschlafstörung benötigen die Kinder mehr als 30 Minuten um einzuschlafen. Als Mindestalter des Kindes werden hier sechs Monate vorgegeben. In den ersten Lebensmonaten spielen die biologischen Voraussetzungen der Kinder noch ein große Rolle. Mit zunehmendem Alter spielen sich häufig ungünstige Verhaltensmuster von Eltern und Kindern ein. Durchschlafstörungen werden erst ab dem neunten Lebensmonat diagnostiziert. Diese müssen erheblich sein und bilden ebenfalls negative Interaktionsmuster ab.
Der Nachtschreck (Pavor Nocturnus) und das Schlafwandeln gelten als partielle Aufwachstörungen, die in der Regel erst bei Kleinkindern auftreten. Beim Nachtschreck erwachen die Kinder plötzlich und zeigen Anzeichen von Angst. Schlafwandeln ist gekennzeichnet durch ein Aufstehen und mit offenen Augen Umhergehen. Während beider Phänomen sind die Kinder nur sehr eingeschränkt ansprechbar und haben später keine Erinnerung an das Ereignis. Eine Behandlung ist in der Regel nicht notwendig. Meist reichen Diagnostik und Beratung zur Einordnung aus. Bei Albträumen hängt die Behandlungsbedürftigkeit vom Schweregrad der Problematik ab. Die Kinder erwachen durch ein belastendes Traumgeschehen und zeigen nachhaltig großen Stress.